Unsere lieben Gäste werden darüber informiert:
Neuer Green Pass mit dem neuen Dekret - Gesetz Nr. 172, vom 26.11.2021.
In Artikel 4 “Ausweitung der Nutzung von COVID-19-Grünen Zertifizierungen“ wird die Verpflichtung des Green Pass auch auf Beherbergungsbetriebe ausgedehnt.
Daher müssen Sie bei Ihrer Ankunft bereits im Besitz des Green Passes sein, der von unseren Mitarbeitern überprüft wird.